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BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Tilgungsverrechnung aufgrund zuviel geleisteter Zinsen; Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Prozessführungsbefugnis des Klägers
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 6 Abs. 2; InsO § 80; ZPO § 114 S. 1
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht und Prozessführungsbefugnis des Klägers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
- OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07
- BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07
Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag
Auszug aus BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08
Den Klägern steht gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen auch kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung, sondern - wie vom Landgericht zuerkannt - lediglich ein Anspruch auf Neuberechnung zu (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 504/07). - BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen …
Auszug aus BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08
Insbesondere ist der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag wirksam zustande gekommen, weil die der Treuhänderin erteilte Vollmacht nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07). - BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08
Im Übrigen hat der Kläger zu 2) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 29. April 2008 gemäß § 80 InsO die Befugnis verloren, den Prozess fortzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04, NJW-RR 2006, 1208).
- BGH, 20.10.2009 - XI ZR 261/08
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, steht dem Verbraucher, hier den Klägern, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG wegen der zuviel gezahlten Zinsen kein Anspruch auf Tilgungsverrechnung zu, der die begehrte Feststellung rechtfertigen könnte (BGHZ 179, 260, Tz. 12 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2009 - XI ZA 7/08, [...]).